Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16776
BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16776)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2008 - 3 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16776)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2008 - 3 B 42.08 (https://dejure.org/2008,16776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08
    2 1. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die in einer Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG anzugebenden Rechtsgrundlagen nicht auf das Gemeinschaftsrecht erstrecken, das durch die Verordnung umgesetzt wird (Urteile vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 und vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ).

    3 2. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass § 12 Abs. 2 ZAV über eine genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, weil es sich um eine Übergangsvorschrift handelt, die sich darauf beschränkt, das bisherige System der Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen für bestimmte Altfälle beizubehalten und fortzuentwickeln (Urteile vom 16. September 2004 a.a.O. und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).

    5 Der Senat hat bereits entschieden, dass die Anlieferungsreferenzmenge als solche kein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum darstellt; es handelt sich lediglich um eine Abgabevergünstigung, die in ihren wirtschaftlichen Folgen einer der Menge nach begrenzten Produktionserlaubnis gleicht (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ).

    6 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass der Entzug der dem Verpächter bislang zustehenden Referenzmenge allerdings dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt und dass dies auch dann gilt, wenn er die Referenzmenge vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung nutzt (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ; vgl. Urteil vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

    Dass es in solchen Fällen mit Art. 14 GG vereinbar ist, ein Drittel der verpachteten Referenzmenge unentgeltlich zur staatlichen Reserve einzuziehen, wenn der Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages die Referenzmenge nicht übernimmt, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ).

  • BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07

    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08
    3 2. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass § 12 Abs. 2 ZAV über eine genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, weil es sich um eine Übergangsvorschrift handelt, die sich darauf beschränkt, das bisherige System der Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen für bestimmte Altfälle beizubehalten und fortzuentwickeln (Urteile vom 16. September 2004 a.a.O. und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).

    6 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass der Entzug der dem Verpächter bislang zustehenden Referenzmenge allerdings dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt und dass dies auch dann gilt, wenn er die Referenzmenge vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung nutzt (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ; vgl. Urteil vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08
    2 1. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die in einer Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG anzugebenden Rechtsgrundlagen nicht auf das Gemeinschaftsrecht erstrecken, das durch die Verordnung umgesetzt wird (Urteile vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 und vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 3 B 94.08

    Unterlassene Bescheidung eines Antrag auf Aussetzung des Verfahrens trotz

    Ein erneuter oder weiterreichender Klärungsbedarf wird durch die vom Kläger angeführten literarischen Stellungnahmen zu dieser Rechtsprechung oder durch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden nicht aufgezeigt (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 42.08 - juris).
  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 1312/11

    Anlieferungs-Referenzmenge für Milch

    Die Zusatzabgabenverordnung verstößt nicht gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 20.03.2003 - 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70, und vom 16.09.2004 - 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382, sowie Beschluss vom 08.09.2008 - 3 B 42.08 -, Juris).
  • BVerwG, 28.01.2009 - 3 B 115.08

    Wirtschaftliche - Revisionsverfahren - Streitgegenstand - Stellungnahme

    Ein erneuter oder weiterreichender Klärungsbedarf wird durch die vom Kläger angeführten literarischen Stellungnahmen zu dieser Rechtsprechung oder durch die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden nicht aufgezeigt (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 42.08 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht